Uns als Spezialveranstalter für Reisen nach Griechenland und Zypern liegt es besonders am Herzen, unseren Gästen auch in Corona-Zeiten eine möglichst sichere und unbeschwerte Reise zu ermöglichen und Sie stets über die neuesten Bestimmungen und Vorschriften zu informieren. Deshalb haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen für Ihre Griechenland- und Zypernreise kurz zusammengefasst:
Sonderregelung
Neubuchungen, die bis 31.03.2021 getätigt werden, können in vielen Fällen bis 30 Tage vor Abreise kostenlos umgebucht bzw. storniert werden.
Ausgenommen von dieser Sonderregelung sind:
Bei Neubuchungen ab dem 01.04.2021 können Sie am Buchungstag die zusätzliche Leistung "Flex" buchen und damit Ihre Reise bis 30 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder stornieren.
Der Preis für die Flexgebühr (pro Buchung) richtet sich nach dem Reisepreis:
Nach Buchung des Flextarifes wird im Falle eines Stornos bis 30 Tage vor Reisebeginn der Reisepreis kostenlos storniert, die Flexgebühr und eventuell abgeschlossene Versicherungen kommen zur Berechnung. Ab dem 29. Tag gelten die regulären Stornogebühren gemäß unseren AGB's und zusätzlich die Flexgebühr und eventuell abgeschlossene Versicherungen.
Ausgenommen von dieser Sonderregelung sind:
Gerne beraten und informieren wir Sie bei Ihrer konkreten Buchung! Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch unter: +49 (0)89-54555100 oder per E-Mail: verkauf@attika.de zur Verfügung.
Sicher Reisen mit Attika:
Attika Reisen arbeitet mit einem der größten Reiseversicherer in Europa und Deutschland zusammen. Der ERGO Versicherung! Dank der Covid19 Zusatzversicherung von ERGO sind Sie jederzeit gut abgesichert.
Optimaler Reiseschutz bei Erkrankung, möglicher Quarantäne und Reisewarnung:
Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der
Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung und dem RundumSorglosSchutz um folgende Leistungen:
Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie hier
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Aktuelle und detailliertere Informationen sowie eine Liste der Risikoländer finden Sie auch unter:
Griechenland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Mittelgriechenland, Peloponnes, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 07.03.2021 gilt dies für ganz Griechenland.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Die Einreise nach Griechenland auf dem Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Inwieweit die Vorlage eines negativen PCR-Tests auch bei Einreise auf dem Seeweg zwingend erforderlich ist, ist derzeit nicht eindeutig, sodass das Mitführen einer solchen Bescheinigung ratsam ist. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Alle Personen, die bis zum 19.04.2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Wir empfehlen jedoch, die Registrierung pro Person vorzunehmen!
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die "Passenger Locator Form" können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Internetseite der griechischen Zivilschutzbehörde zur Registrierung - PLF (Passenger-Locator-Formular): https://travel.gov.gr/#/
Bitte beachen Sie außerdem, dass Sie, sollten Sie aus einem sogenannten „Risikogebiet“ zurück nach Deutschland reisen, seit dem 09.11.2020 verpflichtet sind, Ihre Einreise nach Deutschland online unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich zu führen. Das gilt auch, wenn Ihr Urlaubsland während Ihres Aufenthaltes zu einem Risikogebiet erklärt wird.
Seit dem 08.11.2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.
Ab Dienstag, den 30.03.2021 (0.00 Uhr) bis zunächst einschließlich 12.05.2021 gelten für Flugreisende zusätzlich neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Flugreisende (ab 6 Jahren) bei Abflug nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen und beim Check-in am Flughafen eine offizielle Bescheinigung des Testergebnisses vorlegen. Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die von zertifizierten Stellen vorzunehmen sind und nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Die Kosten hierfür trägt der Flugreisende selbst.
Im Folgenden finden Sie eine Hilfe zur Ausfüllung des PLF-Formualars bezüglich der Regionen:
Zuordnung der Regionen innerhalb Griechenlands laut Passenger-Locator-Formular
Zypern:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern mit Wirkung vom 21. März 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Am 01.03.2021 hat Zypern die Art und Weise geändert, wie es Länder kategorisiert, und folgt stattdessen einem farbcodierten System, das mit den ECDC-Bewertungsstandards harmonisiert ist. Daher werden nur Länder, die nicht auf der ECDC-Liste stehen, von der zypriotischen Regierung separat bewertet. Nachfolgend finden Sie die Einreisebestimmungen, wenn jemand nach Zypern reist.
Bestimmungen | grün | orange | rot | grau |
Online-Registrierung für den "Cyprus Flight Pass" 24 Stunden vor dem Abflug | ja | ja | ja | ja |
PCR-Test 72h vor der Abreise (vom Reisenden zu bezahlen) | nein | ja | ja | ja |
PCR-Test bei Ankunft auf Zypern (vom Reisenden zu bezahlen) | nein | nein | ja | nein |
Obligatorische Selbstisolierung bei Ankunft | nein | nein | nein | ja |
Deutschland, Österreich und Schweiz befinden Sie derzeit in der roten Kategorie. Bitte beachten Sie: Die Einreise nach Zypern ist nur nach vorheriger Online-Registrierung unter: https://cyprusflightpass.gov.cy/ möglich. Dort finden Sie auch die jeweilige Länderkategorisierung. Das Dokument ist ausgefüllt und ausgedruckt bei Reiseantritt mitzuführen.
Bitte beachen Sie außerdem, dass Sie, sollten Sie aus einem sogenannten „Risikogebiet“ zurück nach Deutschland reisen, seit dem 09.11.2020 verpflichtet sind, Ihre Einreise nach Deutschland online unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich zu führen. Das gilt auch, wenn Ihr Urlaubsland während Ihres Aufenthaltes zu einem Risikogebiet erklärt wird.
Seit dem 08.11.2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.
Ab Dienstag, den 30.03.2021 (0.00 Uhr) bis zunächst einschließlich 12.05.2021 gelten für Flugreisende zusätzlich neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Flugreisende (ab 6 Jahren) bei Abflug nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen und beim Check-in am Flughafen eine offizielle Bescheinigung des Testergebnisses vorlegen. Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die von zertifizierten Stellen vorzunehmen sind und nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Die Kosten hierfür trägt der Flugreisende selbst.
Stand 09.04.2021 - Änderungen vorbehalten.
Quelle: Auswärtiges Amt, RKI
Aufgrund der Corona-Pandemie werden zu Ihrer eigenen Sicherheit weitreichende Maßnahmen und behördlich angeordnete Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen. Je nach regionaler Entwicklung kann es ggf. auch kurzfristig zu Änderungen, Einschränkungen und/oder Wegfall der Leistungsangebote im Hotel oder an Ihrem Urlaubsort führen.
Unterkünfte
Zum Schutz der Hotelgäste und -mitarbeiter herrschen aufgrund der aktuellen Lage auch in den Unterkünften strenge Abstands- und Hygieneregeln, weshalb es im Hotelbetrieb evtl. zu Einschränkungen kommen kann.
Möglich ist das nach derzeitigem Stand insbesondere für folgende Bereiche:
Selbstverständlich werden vor Bezug alle Zimmer gründlich gereinigt und desinfiziert
Das Hotelpersonal ist umfassend geschult und hält sich strikt an die Hygienevorschriften, um den Gästen unbeschwerte Urlaubstage zu ermöglichen. Die Leistungs- und Serviceangebote können sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kurzfristig ändern.